Grundvoraussetzungen
Bei Paaren, die -aus welchen Motiven auch immer- sich mit den Gedanken auseinandersetzen, ein Adoptiv- oder Pflegekind aufzunehmen, taucht immer wieder die Frage auf:
"Welche Grundvoraussetzungen muss ich überhaupt erfüllen, um ein Kind aufnehmen zu können?"
Grundvoraussetzungen für eine Adoption/Pflege sind i.d.R.

- abgeschlossener leiblicher Kinderwunsch -> den Gedanken vom "eigenen" Kind loslassen können, um sich auf das angenommene voll und ganz einlassen zu können.

Losgelassen hat man den leibl. KiWu i.d.R. dann, wenn man voll und ganz akzeptieren kann, dass es eine leibliche Mutter gibt, die mit dem Kind schwanger war und man sein angenommenes Kind ohne "Zwicken" unterstützt, seine Wurzeln zu pflegen.

Das ist für angenommene Kinder elementar wichtig, sie dürfen nicht die Rolle des "Lückenbüssers" einnehmen. 

Bei Pflegekindern muss man damit zurechtkommen, dass die leiblichen Eltern Anspruch haben, das Kind zu sehen. Der Schmerz über die ungewollte Kinderlosigkeit darf nicht mit der Entwertung der leiblichen Eltern kompensiert werden!)

- Gesundheit. -> Eltern wünschen sich meistens gesunde Kinder und Kinder die schon einmal Eltern verloren haben, haben einen noch viel höheren Anspruch darauf, gesunde Eltern zu bekommen.

- überdurchschnittlich belastbare Psyche: viele Adoptiv- und Pflegekinder entsprechen nicht der "Norm" und werden nie der "Norm" entsprechen.
Es muss also gewährleistet sein, dass man mit sämtlichen Auffälligkeiten, die das Kind so mit sich bringt, auch umgehen kann.

- Wille zur Beratung:-> sich im Bedarfsfall auch fachliche Beratung holen, keine Berührungsängste bei Gesprächen mit Psychologen, Psychiatern usw.

- Flexibilität: mit ("bösen") Überraschungen umgehen können.

- Respekt den leiblichen Eltern gegenüber. Das angenommene Kind ist ein Teil von ihnen (siehe auch abgeschlossener Kinderwunsch!)

- normale/sichere wirtschaftliche Verhältnisse:
 "Reich und schön" bedeutet noch lange keine Qualifikation die o.g. Bedingungen zu erfüllen.

- Bei Pflegekindern: Wille und Bereitschaft, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern zusammenzuarbeiten.

- Abgrenzung: seine eigenen Grenzen erkennen. Gerade bei Pflegekindern ehrlich sein mit "Was traue ich mir zu und was nicht?"

Dies stellt einen groben Überblick dar - diese Aspekte müssen natürlich mit Fachkräften des Jugendamtes durchgesprochen und bearbeitet werden.
Bei speziellen Fragen zur Auslandsadoptionsvermittlung halten wir es für ratsam, sich mit den entsprechenden Landesjugendämtern in Verbindung zu setzen.
(c) 2009 Claudia Zwiener